AGB

  1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Planvoll-event gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe, Vermietungen und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur bei gesonderter Vereinbarung als durch uns anerkannt.

Aufträge, Abreden, Zusicherungen etc. einschließlich der durch unsere Vertreter getroffenen Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform oder unserer schriftlicher Bestätigung. Für alle Streitigkeiten ist Gerichtsstand München, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  1. Bestellung und Vertragsschluss

Bestellungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Alle Angebote sind freibleibend. Planvoll – event ist bemüht Druck-, Schreib- und Rechenfehler sowie Irrtümer zu vermeiden, dennoch behalten wir uns die Berichtigung vor.  Notwendige Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Optik, Form und Lieferumfang behalten wir uns ebenfalls vor.

Die Homepage von Planvoll – event ist eine reine Informationsplattform ohne Kaufoption. Der Eingang aller Anfragen des Vertragspartners wird durch die Übersendung einer elektronisch generierten Zugangsbestätigung bestätigt. Die Zugangsbestätigung führt nicht zu einem Vertragsschluss. Nach Erhalt der Anfrage erstellt Planvoll – event ein Angebot. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des erstellten Angebotes durch den Vertragspartner zustande.

Soweit abweichend von dem, Vertragsschluss zugrundeliegenden Angebot, Mehrleistungen durch Planvoll – event erbracht werden, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Planvoll – event wird den Vertragspartner über entsprechende Mehrarbeit bzw. Mehrkosten informieren, sobald sie entstehen.

Die Mitarbeiter von Planvoll – event stehen jeder Zeit bei Fragen zum Gebrauch der Mietsache zur Verfügung. Sie sind auch am Einsatztag telefonisch zu erreichen.  Mit Abholung, Lieferung und/ oder Entgegenahme bestätigt der Vertragspartner, mit dem Umgang der Mietsache vertraut zu sein.

 

  1. Annullierung der Bestellung durch den Vertragspartner

Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Bestellung möglich. Der Auftrag muss schriftlich annulliert werden. Die bis dahin eventuell entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt.

Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird

  • bis 29 Tage vor Beginn der Bestellung 25% der vereinbarten Vergütung,
  • bis 20 Tage vor Beginn der Bestellung 50% der vereinbarten Vergütung und
  • bis 10 Tage vor Beginn der Bestellung wird die volle Vergütung fällig.

Sofern die Artikel innerhalb einer vereinbarten Vermietung noch anderweitig vermietet werden kann, werden nur 25% der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt.

Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware/Mietsache befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug und die vereinbarte Vergütung wird fällig.

  1. Mietzeit

Die Mietzeit wird nach vollständigen Tagen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Vertragspartner bzw. bei Abholung durch den Vertragspartner bei Planvoll – event. Die Mietzeit endet grundsätzlich zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Eine frühere Rückgabe führt nicht zur Verkürzung der Mietzeit. Ist die Rückgabe durch den Vertragspartner bei Planvoll – event bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erfolgt, verlängert sich die Mietzeit entsprechend. Ist, sofern Abholung vereinbart ist, die Abholung beim Vertragspartner, gleich aus welchen Gründen, nicht möglich, verlängert sich die Mietzeit entsprechend.

 

  1. Preise, Kaution und Bezahlung

Alle Preise sind in netto angegeben.

Preise von Planvoll – event verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. nicht anders vereinbart, Kosten für Transport/Lieferung und Transportversicherung/ eventuell zusätzlich vereinbarte Versicherungen /Spesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Hinzu kommen noch evtl. Verpackungskosten bei Verwendung einer Einwegpalette.

Sollte der Transport/Lieferung gewünscht sein, muss dies vom Vertragspartner erklärt werden. Dann werden die Transport- und/oder Versandkosten im Angebot ausdrücklich aufgeführt.

Planvoll – event behält sich vor zusätzlich zur vereinbarten Vergütung Kautionen zu erheben. Kautionen werden dem Vertragspartner nach Wiedereingang der Geräte, inklusive allen Zubehörs, in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte (§ 4 der AGB) wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preise von Planvoll – event von der Kaution einbehalten. Übersteigende Vergütungen werden in Rechnung gestellt, Restbeträge werden dem Vertragspartner erstattet.

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die vollständige Bezahlung 10 Tage rein netto nach Rechnungs erhalt.

Gegen die Zahlungsansprüche von Planvoll – event aus dem Vertrag steht dem Vertragspartner ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners besteht nicht.

 

  1. Montage

Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Montage- und Aufstellarbeiten zu leisten, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen. Montageleistungen werden von uns nur auf Wunsch und nach Absprache durchgeführt. Sollten darüber hinaus Montagearbeiten notwendig werden, um den im Angebot vereinbarten Erfolg zu erreichen oder die gebotene Sicherheit zu gewährleisten, werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Planvoll – event wird zusätzliche Montagearbeiten stets und umgehend mit dem Vertragspartner besprechen. Eine Haftung für Montagearbeiten, die nicht durch unsere Mitarbeiter durchgeführt wurden, ist ausgeschlossen.

Montagearbeiten die durch Planvoll – event durchgeführt werden, verändern nicht den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs für Verlust und Beschädigung der Ware/Mietsache. Insbesondere entsteht durch Montagearbeiten für Planvoll – event keine Sicherungspflicht bezüglich der Ware/Mietsache gegen Diebstahl bzw. den unerlaubten Zugriff Dritter.

  1. Behandlung von Mietgut

Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum ordnungsgemäßen Gebrauch einzusetzen.

BITTE BEACHTEN!

  • Die Geräte sind beim Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die in einem Kfz transportierten Geräte/Anlagen nicht unbeaufsichtigt im Wagen zu hinterlassen.
  • Insbesondere aber nicht abschließend sichert der Vertragspartner die gemieteten Geräte/Anlagen gegen Witterungseinflüsse (z.B. Hitze, extreme Sonneneinstrahlung, Regen, Feuchtigkeit), Sand, Staub und Meerwasser.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt eigenständig Reparaturen, egal ob selbst oder durch Dritte, durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit weiterhin, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung vereinbart, ist der Vertragspartner verpflichtet, das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten. Das Mietgut muss am Abhol- oder Rückgabetag ordnungsgemäß gereinigt sein. Wenn eine Abholung durch den Vermieter vereinbart wurde, muss zu dem vereinbarten Abholzeitpunkt das Mietgut sortiert aufgestapelt zu ebener Erde bereitstehen.

 

  1. Rücknahme des Mietgutes

Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreien Zustand im Lager des Vermieters während des im Mietvertrag genannten Zeitraums spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit, zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf alle defekten Mietgegenstände.

Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und Registrieren aller Mietgegenstände im Lager des Vermieters abgeschlossen. Nach der Registrierung erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. Der Vermieter behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach dem Registrieren vor. Eine nicht geprüfte Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

Im Falle des Verlustes oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinzubehör hat der Mieter dem Vermieter den Neuwert zu erstatten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Der Vertragspartner ist verpflichtet, über die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht zu verfügen, diese insbesondere nicht an Dritte zu übereignen oder zu verpfänden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware/Mietsache pfleglich zu behandeln und gegebenenfalls ausreichend zu versichern.

 

  1. Gefahrenübergang

Die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Ware/Mietsache geht bei Lieferung durch eigene Fahrzeuge der Planvoll – event mit der Übergabe auf den Vertragspartner über. Wird die Ware/Mietsache durch ein von Planvoll –event beauftragtes Unternehmen oder durch den Vertragspartner selbst bzw. durch einen vom Vertragspartner privat beauftragten Dritten (Abholer) transportiert, so geht die Gefahr mit der der Beladung des Fahrzeuges des Drittunternehmers oder der Übergabe an den Vertragspartner bzw. den Abholer auf den Vertragspartner über.

  1. Künstler

Gebuchte Künstler, unter anderem auch DJ´s und Bands, unterliegen Künstlerverträgen. Sie besitzen somit künstlerische Freiheit. Planvoll-event kann keine Haftung für die Künstler übernehmen. Eine Erstattung bei Nichtgefallen ist daher nicht möglich. Bei Stornierung der Künstler innerhalb von 2 Wochen vor dem gebuchten Termin, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50% der Künstlergage, zzgl. Mehrwertsteuer, fällig.

  1. Rücktritt von Verträgen

Planvoll – event behält sich den Rücktritt von Verträgen vor, wenn ein Vertragspartner über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit unwahre Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt hat oder wenn gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dies beantragt wurde. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

  1. Gewährleistung

Sollten die von uns gelieferten Waren fehlerhaft sein oder eine von uns zugesicherte Eigenschaft tatsächlich nicht enthalten sein, so sind wir zunächst berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder nachbessern zu lassen, oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Vertragspartner kontaktiert unmittelbar nach Feststellung eines Mangels Planvoll – event. Dazu steht ihm eine 24h Hotline zur Verfügung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder eine Ersatzlieferung in angemessener Zeit nicht erfolgen, ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Mietpreises (Minderung) des Vertrages zu verlangen. 24h Hotline 01744563007

Der Vertragspartner ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Lieferung schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkennbar sind, sind sofort nach Bemerken schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel und Schäden, welche aufgrund von Verschulden des Vertragspartners durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, vermeidbare Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Handhabung entstehen.

Das Gleiche gilt bei Mängeln und Schäden, die durch vom Vertragspartner selbst gestellte Materialien bedingt sind.

  1. Haftung

Planvoll – event haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Planvoll – event oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Planvoll – event nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Übrigen haftet Planvoll – event nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung von Planvoll – event ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Vorhersehbare Schäden werden in Fällen von Sach- und Vermögensschäden auf € 150.000,– und bei Bearbeitungsschäden auf € 10.000,– begrenzt.

Die Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechtsgütern des Vertragspartners, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i.S.d. Satz 3 gehaftet wird.

Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Jegliche sonstige Haftung von Planvoll – event ist ausgeschlossen.

  1. Datenschutz

Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet und gespeichert. Der Vertragspartner ermächtigt Planvoll – event und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

Planvoll – event speichert und verwendet die persönlichen Daten des Vertragspartners zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Folgevorgänge. Die Email-Adresse des Vertragspartners nutzt Planvoll – event nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen.

Planvoll – event gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

Der Vertragspartner hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.